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Partnervertriebsvereinbarung

Partnervertriebsvereinbarung

Zwischen:

  1. GIVO GROUP B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach den Gesetzen der Niederlande gegründet wurde und ihren Sitz in The Entrance 201, 1101HG Amsterdam, Niederlande hat, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 98003267 (im Folgenden als "GIVO" oder der "Distributor" bezeichnet);

    und

  2. DER PARTNER (wie im Partner-Onboarding-Formular/Plan identifiziert), (im Folgenden als der "Partner" oder "Reiseveranstalter" bezeichnet).

(Gemeinsam als "Parteien" und einzeln als "Partei" bezeichnet).

  1. Definitionen und Auslegung

    1.  In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebenen Bedeutungen:

      "Vertrag": Dieser Partnervertriebsvertrag, einschließlich aller Anlagen und Anhänge.

      "API": Anwendungsprogrammierschnittstelle, die von Dritten bereitgestellter T&A-Software zur Synchronisierung von Verfügbarkeiten und Buchungen.

      "Begünstigter" / "Einlöser": Die Person, die einen gültigen Gutschein hält und berechtigt ist, diesen für ein Erlebnis einzulösen.

      "Provision": Das Honorar, das GIVO für seine Vermittlungsdienste zusteht, festgelegt auf 20% des Bruttoverkaufspreises des Kunden, ohne Steuern, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bestimmbar sind.

      "Erlebnis": Die spezifische Freizeitdienstleistung, Aktivität oder Übernachtung, die vom Partner bereitgestellt und von GIVO vermarktet wird.

      "Bruttoverkaufspreis": Der endgültige Preis des Gutscheins, den der Käufer zahlt, einschließlich Mehrwertsteuer.

      "Netto-Betrag": Der Bruttoverkaufspreis abzüglich der Provision.

      "Gutschein": Ein digitales Nachweisdokument, das von GIVO ausgestellt wird und es einem Einlöser ermöglicht, eine Buchung ausschließlich über die GIVO-Plattform anzufordern.

      "Steuerklassifikation des Gutscheins": Die Klassifizierung eines Gutscheins als Einzweckgutschein (SPV) oder Mehrzweckgutschein (MPV) (oder gleichwertiges örtliches Konzept) für indirekte Steuerzwecke.

  2. Ernennung und Umfang

    1. Kommerzieller Agentenstatus. Der Partner ernennt GIVO als seinen autorisierten kommerziellen Agenten, um den Verkauf von Erlebnissen im Namen des Partners an Kunden zu verhandeln und abzuschließen.

    2. Art des Dienstes. GIVO fungiert ausschließlich als Vermittler. Der Vertrag über die Bereitstellung des Erlebnisses wird direkt zwischen dem Partner und dem Einlöser nach Bestätigung einer Buchung geschlossen.

    3. Gebiet. GIVO ist autorisiert, die Erlebnisse weltweit zu vermarkten.

    4. Keine Verpflichtung zur Werbung (Ermessensmarketing).

      1. Der Partner erkennt an, dass GIVO keine Verpflichtung hat, die Erlebnisse des Partners auf der GIVO-Plattform zu bewerben, zu vermarkten oder darzustellen.

      2. GIVO behält sich das alleinige und uneingeschränkte Ermessen bei der Auswahl, Platzierung, Kategorisierung und visuellen Darstellung der Erlebnisse vor. GIVO behält sich das Recht vor, jedes Erlebnis jederzeit aus der Plattform zu entfernen oder zu deaktivieren, aus geschäftlichen oder betrieblichen Gründen ohne Strafe.

  3. Buchungspflichten & Einschränkungen (Strikte Einlösung)

    1. Akzeptanz von Buchungen

      1. Der Partner erklärt sich bereit, alle Buchungen zu akzeptieren, die von GIVOs System generiert werden.

      2. Der Partner erkennt an, dass der Gutschein selbst keine gültige Zahlungsmittel an dem physischen Standort des Partners ist. Der Partner darf keine Gutscheine akzeptieren, die direkt von Kunden anstelle von Bargeld oder Kredit vorgelegt werden.

    2. Strikte Einlösung nur über die Plattform.

      1. Exklusiver Einlösungskanal: Gutscheine müssen ausschließlich über eine digitale GIVO-Plattform eingelöst (in eine Buchung umgewandelt) werden.

      2. Verbot der direkten Verarbeitung: Der Partner ist strengstens davon ausgeschlossen, einen Gutscheincode per Telefon, E-Mail oder persönlich zur Erstellung einer Reservierung zu akzeptieren. Alle Reservierungen müssen aus der GIVO-API oder dem Partnerportal stammen.

      3. Ungültigkeit der direkten Nutzung: Jede vom Partner bereitgestellte Dienstleistung, die auf der direkten Vorlage eines Gutscheins (ohne eine GIVO-Buchungsbestätigung) basiert, erfolgt auf eigenes Risiko des Partners. GIVO ist nicht verpflichtet, für solche Dienstleistungen zu zahlen.

    3. Qualitätsparität.

      1. Der Partner gewährleistet, dass Einlöser mit einer gültigen Buchung die gleiche Servicequalität, Priorität und Sorgfalt erhalten wie vollzahlende Direktkunden.

      2. Diskriminierung gegenüber GIVO-Buchungen (z. B. Beschränkung von Daten, die nur für Gutscheinhändler verfügbar sind) ist verboten.

    4. Verfügbarkeit & API.

      1. Der Partner muss eine aktive, in Echtzeit verfügbare API-Verbindung über einen genehmigten T&A-Softwareanbieter aufrechterhalten.

      2. Der Partner ist allein verantwortlich für die Genauigkeit der Verfügbarkeitsdaten.

    5. Qualitätskontrolle & Recht zur Aussetzung.

      1. GIVO behält sich das Recht vor, die Erlebnisse des Partners vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft von der Liste zu streichen, wenn der "Qualitätswert" des Partners unter akzeptable Standards fällt.

      2. Faktoren, die eine Aussetzung rechtfertigen, können unter anderem Folgendes sein:

        • N negative Kundenbewertungen oder niedrige Bewertungen auf der GIVO-Plattform oder Drittanbieter-Bewertungsseiten (z. B. Google, TripAdvisor).

        • Eine hohe Anzahl von Beschwerden oder Rückerstattungsanfragen von Einlösern.

        • Häufige Stornierungen bestätigter Buchungen durch den Partner.

        • Sicherheitsbedenken, die von Kunden gemeldet werden.

      3. Die Aussetzung aufgrund dieser Klausel stellt keine Beendigung des Vertrages dar, aber GIVO ist nicht verpflichtet, die Einträge wieder zu aktivieren, bis der Partner einen zufriedenstellenden Sanierungsplan vorlegt.

  4. Finanzielle Bedingungen und Auszahlungen

    1. Provision. GIVO hat Anspruch auf eine Provision von 20% des Bruttoverkaufspreises jedes eingelösten Gutscheins.

    2. Schuldentlastung.

      1. Der Partner akzeptiert, dass die Zahlung des Bruttoverkaufspreises durch den Einlöser an GIVO eine vollständige und endgültige Entlastung der Schulden des Einlösers an den Partner für das Erlebnis darstellt.

    3. Zahlungsbedingungen (Vorauszahlung).

      1. Vorbehaltlich der Einhaltung von Klausel 4.4 wird GIVO den Netto-Betrag entweder pro Buchung, wöchentlich oder monatlich an den Partner überweisen, abhängig davon, was der Partner bei der Ausfüllung des Onboarding-Formulars ausgewählt hat.

    4. Rechnungsstellung und Abrechnung.

      1. Monatliche Abrechnungsmitteilung: Bis zum 5. Geschäftstag eines jeden Monats wird GIVO dem Partner eine Mitteilung senden, die alle Auszahlungen des vorhergehenden Monats detailliert aufzeigt.

      2. Obligatorische Rechnung: Der Partner muss eine gültige Steuerrechnung ausstellen, die genau der Abrechnungsmitteilung entspricht, innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt.

      3. Aussetzung von Zahlungen: Wenn der Partner die erforderliche Rechnung nicht innerhalb des 10-Tage-Zeitraums einreicht, behält sich GIVO das Recht vor, alle weiteren Auszahlungen sofort auszusetzen und die Erlebnisse des Partners von der Plattform zu entfernen.

    5. Mehrwertsteuer (MwSt). Der Partner ist verantwortlich für die Verrechnung der MwSt auf die Erlebnisdienstleistung. GIVOs Provision ist eine B2B-Dienstleistungsgebühr, die den Regelungen zur Umkehrung der Mehrwertsteuer unterliegt, wo dies zutrifft.

    6. Steuerklassifikation des Gutscheins (SPV/MPV-Verarbeitung).

      1. Die Parteien erkennen an, dass Gutscheine je nach ob sie SPV oder MPV (oder äquivalent) sind, unterschiedlich für die Mehrwertsteuer behandelt werden können.

      2. Sofern die Parteien nicht schriftlich für jedes Erlebnis/Jahrmarkt zustimmen, dass ein Gutschein ein SPV ist, werden Gutscheine standardmäßig als MPV für die Abrechnungsmechanik behandelt, was bedeutet, dass die Steuer in der Regel bei Einlösung/Erfüllung und nicht bei Ausstellung gutgeschrieben wird (vorbehaltlich des örtlichen Rechts).

      3. Der Partner wird GIVO vernünftig unterstützen, um die Steuerklassifikation zu dokumentieren und Informationen bereitzustellen, die für die korrekte Behandlung erforderlich sind.

    7. Steuern und MwSt-Verantwortlichkeiten.

      1. Erlebnis-MwSt/Indirekte Steuer: Der Partner ist verantwortlich für die Bestimmung, Erhebung (wo zutreffend) und Verrechnung der MwSt/indirekte Steuer auf die Bereitstellung des Erlebnisses an den Einlöser sowie für die Ausstellung von konformen Rechnungen/Quittungen an Einlöser, wo gesetzlich erforderlich.

      2. GIVO-DienstleistungsmwSt: GIVOs Provision ist eine Vergütung für einen B2B-Vermittlungsdienst, der dem Partner bereitgestellt wird. Die Behandlung der Mehrwertsteuer (einschließlich Umkehrung) wird auf Basis der Standorte der Parteien und gültigen Mehrwertsteuer-IDs bestimmt.

      3. Der Partner wird die rechtlichen Angaben pflegen und aktuell halten: rechtlicher Name der juristischen Person, Adresse, Land der Gründung, MwSt-ID (sofern vorhanden) und alle Nachweise, die zur Unterstützung der Mehrwertsteuerbehandlung erforderlich sind.

      4. Wo die Umkehrung gilt, müssen Rechnungen "MwSt umgekehrt" (oder gleichwertig) ausweisen und die erforderlichen Mehrwertsteuer-IDs enthalten.

  5. Stornierungen und Änderungen

    1. Stornierung durch den Partner.

      1. Der Partner darf eine bestätigte Buchung nicht stornieren, es sei denn, es liegt ein Höherer Gewalt vor.

      2. Im Falle einer Stornierung muss der Partner dem Einlöser ein alternatives Datum anbieten oder GIVO den vollen Nettobetrag (sofern bereits gezahlt) zurückerstatten.

    2. Stornierung durch den Einlöser.

      1. Stornierungen durch den Einlöser unterliegen der spezifischen Stornierungsrichtlinie des Partners, wie sie in die API hochgeladen wurde.

      2. Wenn ein Einlöser ein "No-Show" ist und die Richtlinie des Partners eine Gebühr erlaubt, zahlt GIVO dem Partner den Netto-Betrag, als wäre das Erlebnis stattgefunden.

  6. Geistiges Eigentum (IP)

    1. Lizenz für Inhalte. Der Partner gewährt GIVO eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Inhalte des Partners (Logos, Bilder, Videos) zu Marketingzwecken.

    2. Inhaltsstandards.

      1. Der Partner verpflichtet sich, Inhalte über die API seiner T&A-Software bereitzustellen.

      2. Der Partner gewährleistet, dass ihm alle Rechte an den bereitgestellten Inhalten gehören.

      3. Schadensersatz. Der Partner stellt GIVO von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechten am geistigen Eigentum frei.

  7. Haftung und Versicherung

    1. Leistungshaftung. Der Partner fungiert als alleiniger Anbieter des Erlebnisses. GIVO haftet nicht für die Sicherheit, Qualität, Ausführung oder Nichterfüllung des Erlebnisses.

    2. Schadenersatz. Der Partner verpflichtet sich, GIVO von allen Ansprüchen freizustellen, die von Einlösern bezüglich Personenschäden, Sachschäden oder Leistungsversagen erhoben werden.

    3. Versicherung. Der Partner muss eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung aufrechterhalten und GIVO auf Anfrage einen Nachweis erbringen.

  8. Datenschutz (GDPR)

    1. Unabhängige Verantwortliche. Sowohl GIVO als auch der Partner handeln als unabhängige Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Einlöser.

    2. Zweckbindung. Der Partner verarbeitet die von der API erhaltenen Daten des Einlösers ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Erlebnisses.

  9. Dauer und Beendigung

    1. Dauer. Dieser Vertrag tritt am Datum der Unterzeichnung in Kraft und hat eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Jahr, die automatisch verlängert wird.

    2. Kündigung aus Bequemlichkeit. Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung von vier (4) Monaten kündigen.

    3. Kündigung aus wichtigem Grund. GIVO kann sofort kündigen, wenn:

      1. Der Partner es versäumt, Steuerrechnungen bereitzustellen.

      2. Der Partner erforderliche Lizenzen oder Versicherungen verliert.

      3. Der Partner gegen das Protokoll "Strikte Einlösung" in Klausel 3.2 verstößt.

      4. Die Erlebnisse des Partners aufgrund von Qualitätsproblemen (unter Klausel 3.5) für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen ohne Abhilfe ausgesetzt werden.

  10. Allgemeine Bestimmungen

    1. Vertraulichkeit. Jede Partei verpflichtet sich, alle kommerziellen und technischen Informationen vertraulich zu behandeln.

    2. Übertragung. Der Partner darf diesen Vertrag ohne die Zustimmung von GIVO nicht übertragen.

    3. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Niederlande. Streitigkeiten sind vor den Gerichten in Amsterdam zu verhandeln.

Die GIVO Group entwickelt marktführende Plattformen für Geschenkerlebnisse in ganz Europa, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu verbinden und bleibende Erinnerungen zu schaffen.